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Hier können sie sich wichtige Informationen zum Brandschutzgerechten Verhalten, zum Vorbeugenden Brandschutz, zu Sirenensignalen, zu Verhalten bei Unwettern und einiges mehr für ihren Gebrauch herunterladen.
Bei Fragen wenden sie sich bitte bei den im Kontakt aufgeführten Ansprechpartnern oder schreiben sie uns eine E-Mail an info@ff-waldkirchen.de
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Blaulicht und Martinshorn Hinweise zum Sondersignal der Feuerwehr
Viele Verkehrsteilnehmer sind verunsichert und verhalten sich falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen und das Martinshorn dröhnt. Die häufigste Fehlerreaktion: das unvermittelte Abbremsen mitten auf der Fahrbahn. Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, Sie erreichen eher das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug. Ebenso falsch ist: Unüberlegt rechts ranfahren, womöglich in eine Seitenstraße. Denn woher wissen Sie, ob das Einsatzfahrzeug nicht genau hier abbiegen muss?
Befolgen sie am besten diese Grundsätzen:Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (Blinker)
Fahren Sie am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker
Überlegen Sie dabei, ob auch große Fahrzeuge der Feuerwehr, die Straße noch passieren können
Halten sie nicht auf gleicher Höhe mit dem Gegenverkehr an!!!
Warum auch in der Nacht mit Sondersignal?
"Nachts will ich meine Ruhe - da können die ihr Martinshorn doch ruhig abstellen!" Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie nachts durch Sondersignal geweckt werden? Dies ist zwar verständlich, doch dürfen die Fahrer der Einsatzfahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell Menschen, Tiere zu retten bzw. bedeutende Sachwerte zu schützen. Aufgrund der gesetzlichen Lage darf das Blaulicht normalerweise nur zusammen mit dem Martinshorn benutzt werden. Dass einige Einsatzfahrzeuge nachts nur mit Blaulicht fahren ohne Martinshorn, ist ein reines Zugeständnis an die Bürger, dadurch geht der Fahrer jedoch bewusst ein Risiko ein.
Der Fahrer eines Fahrzeuges mit Sondersignal handelt nach dem Gesetz fahrlässig, wenn er trotz Blaulicht kein Martinshorn verwendet. Bei einem Unfall kann dieser trotz Unschuld zur Haftung herangezogen werden. Rettungsdienst, Polizei- oder Feuerwehrfahrzeuge fahren deshalb bei einem Einsatz nicht ohne Grund mit Sondersignalen durch die Straßen.
Bitte denken Sie immer auch daran: Sie können sich wieder im Bett rumdrehen und weiter schlafen. Die Kräfte der Feuerwehr, die vor ein paar Minuten auch im Bett lagen und schliefen haben in den nächsten Stunden dazu keine Gelegenheit mehr, auch wenn sie nach kurzer Einsatzzeit wieder einrücken und am nächsten Morgen wie Sie zur Arbeit gehen.
Falls Sie einmal nachts Hilfe von der Feuerwehr brauchen wird es Ihnen egal sein, ob ein anderer aus dem Schlaf gerissen wird. Sie werden für jede Sekunde die die Feuerwehr früher eintrifft, dankbar sein.
Blaulicht und Martinshorn sind keine freiwillige Sache
Leider gibt es bei der Verwendung des Sondersignals keinen tageszeitlichen Handlungsspielraum, da es in der Straßenverkehrsordnung §38 eindeutige Festlegungen hinsichtlich der Benutzung von blauem Blinklicht (Blaulicht) und Sondersignal gibt. Dort ist gesetzlich festgehalten das nur blaues Blinklicht in Verbindung mit dem Martinshorn eine Inanspruchnahme von Wegerechten gestattet.
Die frühzeitige Ankündigung des Fahrzeugs soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie nachts, wenn scheinbar keiner unterwegs ist. Denn bedenken Sie, wenn man nur mit Blaulicht fährt wird ein Fussgänger, der die Straße hinter einer Kurve überquert nicht von dem schnell herannahenden Einsatzfahrzeug gewarnt. |
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Dresden- Nach zum Teil schweren Bränden verbietet Sachsen die Benutzung sogenannter Himmelslaternen. Das Verbot trete mit Veröffentlichung im Gesetz und Verordnungsblatt in Kraft, teilte das Innenministerium mit. Damit sei noch in diesem September zu rechnen, einen festen Termin stehe aber nicht fest. Bei Verstoß drohen Geldbußen von bis zu 1000 Euro. „Die Brandgefahr ist einfach zu groß und die Risiken sind nicht abzuschätzen“, betonte Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) in einer Mitteilung.
Die drei Landesdirektionen in Chemnitz, Dresden und Leipzig sind nun mit der Umsetzung einer entsprechenden Polizeiverordnung beauftragt. Das Verbot wird mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft treten. Die asiatischen Himmelslaternen sind vor allem bei Partys als Glücksbringer beliebt. Es handelt sich um unbemannte Heißluftballone im Kleinformat mit einer offenen Flamme und einem Ballon aus Reispapier. Nach dem Start sind weder Richtung noch Höhe des Fluges beeinflussbar. Reichweiten von 5.000 Metern und Höhen von 400 Metern werden erreicht. Immer wieder kommt es vor, dass Ballonhüllen in Brand geraten, die Laternen herabstürzen und am Boden weiter brennen. (dpa/szo) |
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